Chronik
Eine Geschichte zur Geschichte
Die Wälder um Eisenerz gehörten einst den steirischen Herzögen oder Landesfürsten, bis auf eine Ausnahme, „die Krumpen“. Dies war der Flurname eines großen Waldgebietes südlich von Eisenerz. Die heutige Ortsbezeichnung Krumpental leitet sich davon ab.Dem Waldbesitz gehörten auch noch Wiesen, Äcker und Häuser an, die von dreißig Untertanen, zumeist Keuschler, bewohnt waren. Dieses Gebiet war eine große Schenkung an das adelige Frauenstift in Göß.Wer sie schenkte und wann, konnte nie festgestellt werden. Anno 1603 weiß die Äbtissin des Klosters zu berichten, dass dieser Grundbesitz von „uralten Zeiten her dem Gottshauß Göß treuherzig vermaint und gestiftet worden“ sei.
Grundherr und Besitzer des Erzberges, sowie der gesamten Ortschaft war der Landesfürst. Für die Führung des adeligen Frauenstiftes in Göß war es daher nicht leicht, ihren Besitz in Eisenerz ordnungsgemäß zu verwalten. Der kaiserliche Forstmeister dürfte nicht immer zu Gunsten des Gösser Frauenstiftes seine Aufsichts- und Verwaltungsarbeit geleistet haben.
Um die zweite Hälfte des 12. Jhts. übernahm die Nonne Ottilie von Gutenberg die Leitung des Stiftes Göß. Sie war eine Benediktinerin. Die Wirtschaft wurde nun straffer geführt.In Eisenerz hatten sich inzwischen unklare Verhältnisse über Schlägerung, Steuerabgabe und Untertanenpflichten eingeschlichen. Ein Amtmann wurde bestellt, welcher die Interessen des Frauenstiftes Göß zu vertreten hatte.
Über ein Jahrhundert gab es immer wieder Schwierigkeiten zwischen dem Frauenstift Göß und dem Magistrat Eisenerz. Am Beginn des 16. Jhts. wurden die Auseinandersetzungen immer härter.Die Eisenerzer glaubten, Rechte aus diesem Waldbesitz erworben zu haben und gingen auf die Abgabenforderungen des Frauenstiftes Göß nicht ein. Als die Äbtissin Florentina Putterer die Klosterleitung übernahm, wurden die Auseinandersetzungen so hart, dass der Landesfürst Erzherzog Ferdinand II. eingeschaltet werden musste. Ein mehrjähriger Prozess begann. Nun mussten zuerst die Besitzverhältnisse geklärt werden.Über den Landeinnehmer Speidl konnte das Frauenstift nachweisen, dass die Gültsteuer ständig bezahlt wurde, und das Frauenstift Göß daher rechtmäßig im Besitz dieser Herrengült war. Der Magistrat Eisenerz konnte jedoch den Nachweis nicht „genugsamb„ erbringen. Erzherzog Ferdinand II. entschied, dass die Grundobrigkeit, und die Burgfried-Gerechtigkeit der Äbtissin von Göß und ihrem Convent zugehörig seien. Davon wollten die Eisenerzer nichts wissen und sprachen beim Landesfürsten vor. Sie beklagten sich, dass ihnen durch diesen Beschluss Unrecht geschehen sei. Die Bürger und Radmeister, welche Huben des Frauenstiftes Göß in Eisenerz bewohnten, würden bei solchen Vorgehen zu Gösser Untertanen gemacht und könnten, nachdem sie so einer fremden Grundherrschaft angehören, ihren Dienst für das Radwerkswesen nicht mehr nachkommen.
Ja sie fürchteten sogar, dass infolge dieser Ungerechtigkeit der liebe Gott die „mildreiche Gab“ des „Eysenberchwerchs„ entziehen könnte! Die Äbtissin konterte, dass sie die bürgerlichen Freiheiten nicht begehre, sondern nur das was ihr von Recht wegen gehöre. Die Eisenerzer mögen doch einsehen, dass diese hochherzige Stiftung dem Gotteshaus vermacht wurde. Die Steuer, um die es hier ging, möge doch von den Gösser Bürgern in Eisenerz ehrbar an das Frauenstift gereicht werden.
Der Magistrat Eisenerz, der diese Steuern einkassierte, glaubte aber im Recht zu sein, weil er diese Vorgangsweise ermessen hatte. So ging es hin und her, und beide zogen den lieben Gott in ihre Rechtsansprüche mit ein. Dem Erzherzog waren diese Streitigkeiten gar nicht recht. Göß war ein Reichsstift, das einzige im heutigen Raum Österreich. Mit den Bürgern von Eisenerz, zumeist Radmeister von Eisenerz, konnte er es sich auch nicht verderben, denn sie hatten durchblicken lassen, dass bei solchen Vorgehen das Eisenwesen sicher darunter leiden würde, und der Erzherzog bangte um seine Eisenmaut, die ihm beträchtliche Summen einbrachte. Er entschloss sich daher, am 30.Juni 1592 eine Untersuchung über die strittigen Fragen durchführen zu lassen.
Am 18.8.1592 erging von der Landesregierung der Befehl, die Einvernahme der Zeugen in Eisenerz im Hause des Radmeisters Schwarz durchzuführen. Beauftragte waren die Leobner, Zollner v. Mäßenberg, Rudolf v. Kollersberg, sowie der Trofaiacher Marktschreiber Mädler. Mit acht Fragstücken trat man an sieben ausgewählten, bejahrten und gottesfürchtigen Bürgern aus dem Krumpental heran. Zudem an den Gösser Amtmann und an drei Radmeister. Bei dieser Einvernahme gaben die Zeugen mit nur geringer Abweichung, folgendes an: Aufgrund der Steuerzettel des Magistrates Eisenerz hatte man die Steuer, wie seit alters her, willig gereicht, ob dies richtig war oder nicht konnten die Zeugen nicht wissen. Bei Rückständen erfolgte die Mahnung vom Magistrat Eisenerz. Der Grundzins wurde immer nach Göß gereicht. Ein bürgerlicher Eid ist nicht geleistet worden. Alle gaben an, nach altem Herkommen gehandelt zu haben. Um die Holznotdurft hatten sie immer beim Magistrat angesucht und die Auszeigung erfolgte im Gösser Burgfried durch magistratliche Förster. Aus diesen Zeugenaussagen lässt sich leicht ableiten, dass der Magistrat Eisenerz versuchte den Nachweis zu erbringen, dass sie im Recht auf diese Gült ernennt hätten. Sie haben auch die „Fändlknechte“ (Rekruten) und den Hauptmann gestellt. Wohl gaben die Gösser Nonnen zu, dass sie Nachlässigkeiten einreißen ließen, sie wehrten sich aber sehr energisch um ihren Eisenerzer Besitz. Trotz der Rechtsprechung für die Gösser Gült gaben die Eisenerzer nicht nach. Als die Beauftragten des Frauenstiftes Göß nach Eisenerz kamen, um die Bürgersteuer einzufordern, erklärten diese, sie werden nochmals beim Landesherrn vorsprechen. Mehrere Verhandlungen erfolgten. Der Erzherzog konnte die Stiftsfrauen überreden, ihre Gült in Eisenerz dem Magistrat Eisenerz zu verkaufen.
Am 18. April 1598 war es so weit, unter Beiziehung von Adam Vischer, Doktor beider Rechte, setzten Frau Florentina Putterin, Äbtissin des Frauenstiftes Göß, sowie Herr Thomas Weißenberger, Marktrichter in Eisenerz, einen ausführlichen Verkaufsvertrag auf. Nach diesem sollen ihre Hölzer, Gründe, Häuser, Wiesen und Äcker im Krumpental, sowie im Markt Eisenerz gelegen, an die „ehrsame Bürgerschaft und Gmain und ihren Nachkommen „ um den Preis von 3.000 Gulden verkauft werden, 1.000 Gulden wären sogleich zu bezahlen, der Rest sollte in vier Jahresraten erlegt werden. Der Frieden für das Frauenstift Göß war aber noch nicht eingekehrt. Die Äbtissin musste sich 1603 beklagen, dass der Vertrag von den Eisenerzern nicht eingehalten wurde. Die Gültsteuer und andere Lasten musste noch immer das Frauenstift Göß tragen, weil der Magistrat Eisenerz den Grundbesitz noch nicht überschreiben ließ und außerdem mit der Zahlung im Rückstand war.
Die Eisenerzer wiesen auf die „Unvermögenheit und Armuet„ hin, was der Convent aber als „ Schimpflich und spötlich „ bezeichnete. Die Äbtissin forderte die Annullierung des Vertrages. Der Magistrat Eisenerz bot daraufhin einen Schuldenbrief, das Frauenstift Göß lehnte ab.
Ebenso wurde der von Graz vorgeschlagene Vergleich vom 10.3.1603 abgelehnt. Durch Einschalten des landesfürstlichen Amtes in Graz hatte man am 8.8.1604 einen neuerlichen Vertrag aufgesetzt, der den Ankauf der Gösser Gült durch den Magistrat Eisenerz endlich zu Ende bringen sollte. Trotzdem gingen die Ratifizierungsverhandlungen weiter. Mehrmals machten die Eisenerzer Ratsherren Reisen nach Göß und auch Graz, wie aus den Marktrichter Raittungen hervorgeht.
Einmal mussten sie sogar einen Fußfall vor dem erzürnten Erzherzog machen.
Erst am 12. September 1609 gelang es dem damaligen Marktrichter Pangratz Geyer eine endgültige Ratifizierung des Vertrages von 1604 herbeizuführen. 1610 schrieb Geyer in seiner Amtsrechnung: „den 12. August zahl ich im Beysein Hans Nockher, Hansen Weeger zu Göß die hinterstelligen 800 fl (Gulden), so vergleicher maßen zugesagt und versprochen worden und ist also das Krumpenthel von den fürstlichen Stift Göß anjetzo und hinfürre aller Anforderungen enthoben„.
Sicher war der Erzherzog froh darüber, dass diese leidige Sache ihr Ende gefunden hatte. Nun gab es keinen fremden Besitz mehr innerhalb seiner Regalwälder, denn der neue märkische Wald unterstand ja ebenfalls seiner Jurisdiktion.
Die Holzservitute, welche auf den damaligen Gösser Huben hatten, mussten weiter beibehalten werden. Der große Holzkohlenbedarf für die Schmelzwerke brachten dem Magistrat gute Einnahmen, welche ohne Einspruch kassiert werden konnten.
Die Zwangsgründung der Innerberger Hauptgewerkschaft 1625 brachte diverse Änderungen mit sich. Vor allem setzte der Landesfürst einen höheren Beamten, einen Gubernialrat ein, um das ganze Wald und Eisenwesen zu überwachen und zu dirigieren. Über die Nutzung der erkauften Wälder durch den Magistrat Eisenerz ist wenig bekannt, sicher ist aber, dass der Kammergraf, als Vertreter des Landesfürsten, die gesamte Wald- und Eisenwirtschaft leitete.
Natürlich gehörten auch die Magistratswälder in seine Jurisdiktion. Gemäß der Kaiserlichen Waldordnungen erfolgte die Auszeigung der Hölzer für die Verkohlung.
1781
hob der Kaiser Josef II. das Widmungssystem auf. Holzverkauf, Kohlung und Eisenerzeugung waren nunmehr dem freien Handel überlassen. Laufend erfolgten Waldbegehungen, wie wir aus den Protokollen ersehen, Auszeigungen und Waldverkäufe. Auch die Innerberger Hauptgewerkschaft bekam die freie Selbstverwaltung. Es kam zum Ankauf großer Waldflächen, sowohl in Eisenerz als auch auswärts.In dieser Zeit dürften Grenzmanipulationen und Verkäufe stattgefunden haben.
1788
ging die Marktrichterzeit zu Ende. Der Landesfürst setzte einen Bürgermeister mit zwei Räten ein, als Vertreter seiner Grundobrigkeit. Erst 1850 konnten die Eisenerzer ihren Bürgermeister frei wählen.
1801
gingen die Wälder der Innerberger Hauptgewerkschaft an den kaiserlichen Familienfonds über. In erster Linie dürfte der Kaiser wohl das alte habsburgerische Jagdgebiet zurückgeholt haben. Aber schon 1807 übernahm das Äerer die Einlagen des Kaiserlichen Fonds.
Mit den folgenden Direktionen der Hauptgewerkschaft gab es Schwierigkeiten wegen des Kohlholzes aus dem Gemeindewald. Auch die Bürger selbst entnahmen willkürlich aus dem märktischen Wald ihr Holz. Diese Unregelmäßigkeiten führten zur Überprüfung der ganzen Situation, mit dem Ergebnis, dass nun die Frage auftauchte, wer verfügt eigentlich über diesen angekauften Gösser Wald.
1862 tat sich die Frage auf, ob diese Gült zur juristischen Persönlichkeit des Magistrats gehöre, oder das Eigentumsrecht nicht der ganzen Gemeinde, sondern nur einer bestimmten Gruppe der Bevölkerung zugeschrieben werden muss. Am 22. August 1864 machte der Bürgermeister Josef Dienstl den Vorschlag, das die Gemeindevermögen, vom Vermögen des magistratlichen Wirtschaftsamtes zu trennen. Die Bürgerschaft von Eisenerz sollte diese Gültwälder besitzen und nicht die ganze Gemeinde, wie sie in der Landtafel (Grundbuch) in Graz aufliegen. Sofort schaltete sich die Innerberger Hauptgewerkschaft ein. Sie beanspruchte aufgrund ihres bürgerlichen Besitzes, welche durch die seinerzeitigen Einlagen der Radmeister und späteren Zukauf entstanden sind, den gebührlichen Anteil. Vorerst wurden sie beim k.k. Landesgericht zweimal abgewiesen. Die staatliche Hauptgewerkschaft setzte jedoch ihre Forderung durch, so dass das Landesgericht Graz am 27.10.1871 zugunsten der Innerberger Hauptgewerkschaft entschieden hatte. Die Bürgervertreter hatten in ihrer Sitzung vom 24.10.1867 bereits die Vermögenstrennung beschlossen, sowie einen Ausschuss gewählt, welcher dieses Vermögen und die Wirtschaftsführung verwalten soll. Am 7.12. d.J. 1867 wurde auch noch ein Obmann und Comit/e gewählt und die ersten Statuten aufgestellt.
Die Bürger des Marktes hatten ebenfalls vom Reichsgericht und dem Landesgericht Graz am 27.10.1871 die rechtliche Bestätigung über den ordnungsgemäßen Besitz der Gültwaldung erhalten. Diese „Engere Bürgergemeinde„ wie sie sich nannte, schloss mit der Innerberger Hauptgewerkschaft 1876 einen Vergleich, wobei rund ein Drittel des Gesamtwaldes an diese fiel.
Am 6.3.1880 fand eine Generalversammlung statt, in der die Teilhaberschaften geklärt, und auf die Stammrealitäten übertragen wurden.
In einer Urkunde, „Normale„ genannt, sind alle Berechtigungen und Leistungen der Genossenschafter zusammengefasst.
Diese Gesellschaft privatrechtlicher Natur erhielt auch anlässlich der Generalversammlung, ab 1.1.1879 den Titel:
EISENERZER WALDGENOSSENSCHAFT.